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Lizenzvereinbarung für Endbenutzer

 *ACHTUNG: Bitte vor Installation und Nutzung der Software LESEN*

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen als natürliche oder juristische Person (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt) und Stefan Harms (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt) für die auf der CD enthaltene oder von Ihnen über das Internet heruntergeladene Erweiterung 'Family Book Creator' zu Family Tree Maker (nachfolgend "Produkt" genannt). Indem Sie das Software-Programm installieren und bei der Installation die dort angezeigte Lizenzvereinbarung mit "Ich akzeptiere … " bestätigen, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein.

Die Verwendung der Software „Family Book Creator“ und anderer vom Lizenzgeber überlassener Information jeglicher Art, sei es durch die Website oder auf elektronischem oder einem anderen Wege, unterliegt den unten aufgeführten Bedingungen. Sie versichern, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und dieser Lizenzvereinbarung zustimmen, wenn Sie die lizenzierte Software auf einen Rechner kopieren und anwenden. Sollten Sie den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht downloaden und installieren und müssen alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien zerstören.

Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und Gesetze über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird nicht verkauft, sondern ihre Nutzung wird dem Lizenznehmer mit den Einschränkungen der jeweiligen Lizenz gestattet:

§ 1 Definitionen

  1. Computer bezeichnet jeden Computer, der in der Lage ist, die Software auszuführen.
  2. Software bezeichnet den Inhalt aller Dateien, die der Lizenzgeber für den elektronischen Download oder auf physikalischen Medien (z.B. CD-ROM oder USB-Stick) bereitstellt. Darin sind inbegriffen: Die eigentlichen Programmdateien, Erweiterungen für Anwendungen von Drittanbietern, Upgrade- und Update-Dateien, Lizenzdateien, Dokumentationen, Informations- und Werbematerial sowie alle sonstigen vom Lizenzgeber bereitgestellten Dateien.
  3. Update bezeichnet eine neue Programmversion, die kleinere Funktionserweiterungen enthält und/oder mögliche Programmfehler behebt. Bei Updates wird die Versionsnummer hinter dem ersten Punkt hochgezählt.
  4. Upgrade bezeichnet eine neue Programmversion, die den Funktionsumfang verändert. Bei Upgrades wird die Versionsnummer vor dem ersten Punkt hochgezählt.
  5. Lizenzdaten sind alle Daten, die in ihrer Kombination erforderlich sind, um die Funktionen des Produktes zu aktivieren. Zu diesen Daten gehören der Benutzername, der Lizenzschlüssel und bei der Nutzung im Rahmen einer Site-Lizenz die Freischaltungsfrist.
  6. Nutzung bezeichnet die Installation und den Betrieb des Produktes oder die Verwendung der oben aufgelisteten Materialien.
  7. Site-Lizenz bezeichnet einen gesonderten Mietvertrag über die Software, der es dem Vertragspartner erlaubt, die Software bestimmten Personengruppen zur Verfügung zu stellen.
  8. Bücher oder Dokumente im Sinne dieser Lizenzvereinbarung sind gedruckte oder in Dateien gespeicherte grafische Darstellungen oder Texte, die mit der Software erzeugt wurden.

§ 2 Lizenzbedingungen

  1. Es handelt sich um eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz.
  2. Die Lizenz wird grundsätzlich zeitlich unbefristet erteilt, es sei denn, sie wird im Rahmen eines anderen Abkommens zur Verfügung gestellt. In diesem Falle ist die Lizenz bis zu dem in den personalisierten Lizenzdaten genannten Termin befristet.
  3. Ist die Lizenz unbefristet, berechtigt sie zum kostenlosen Bezug von Updates. Ist die Lizenz befristet, berechtigt sie zum kostenlosen Bezug von Updates und Upgrades innerhalb dieser Frist.
  4. Die Nutzungsvereinbarung kann jederzeit durch den Lizenzgeber aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Lizenz endet, wenn sie von einer der Parteien beendet wird oder sobald die Lizenzzeit abläuft.
  5. Es gibt verschiedene Lizenzen für unterschiedliche Einsatzzwecke:
    • Evaluation
      Der Lizenznehmer kann die Erweiterung zeitlich befristet testen, um einen Eindruck von der Qualität zu erhalten und eine Kaufentscheidung zu treffen. Die Software darf auf mehreren Rechnern im Haushalt installiert werden. Die Software darf nicht gewerblich verwendet werden und die Weitergabe erzeugter „Dokumente“ ist untersagt. Einschränkungen der Testversion: Es werden nur Daten zu sieben Familien ausgegeben, die erzeugten Seiten und Bilder haben Wasserzeichen im Hintergrund und Einstellungen können nicht gespeichert werden.
    • Privat
      Die Software darf nur privat für den persönlichen Eigenbedarf des Lizenznehmers und der im gleichen Haushalt lebenden Verwandten verwendet werden. Zum Eigenbedarf gehört auch die Herstellung von „Dokumenten“ als Geschenk für Verwandte, nicht jedoch die bestellte oder bezahlte Herstellung von „Dokumenten“. Die Software darf auf bis zu zwei Rechnern im Haushalt installiert werden. Die Software darf nicht gewerblich verwendet werden.
    • Gewerblich
      Die Software darf im Unternehmen des Lizenznehmers auf bis zu zwei Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Sie haben kein Recht, die Software an Dritte zu liefern oder Unterlizenzen zu erteilen. Die Verwendung der Software im Rahmen einer Netzwerkinstallation ist nicht zulässig. Die Software darf für kommerzielle Zwecke oder für Familien Bücher verwendet werden, die kommerziell vertrieben werden. Die Software darf von niemandem privat für den persönlichen Eigenbedarf verwendet werden.
  6. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Lizenzdaten insbesondere der Seriennummer ist ausdrücklich untersagt.
  7. Upgrades dieser Software können unter veränderten Bedingungen lizenziert werden.

§ 3 Datenschutz

  1. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber persönliche Daten für die Generierung der personalisierten Lizenzdaten und für den Kontakt in Lizenzfragen benötigt. Diese Daten sind der Vor- und Nachname, die E-Mailadresse und die Adresse, wenn der Lizenznehmer sie beim Kauf angegeben hat. Diese Daten werden nie an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Lizenzgeber wird von Gesetz her dazu verpflichtet oder der Lizenznehmer verlangt ausdrücklich danach.
  2. Der Lizenzgeber darf den Lizenznehmer in Lizenzfragen kontaktieren, die Daten des Nutzers aber nicht für Werbe- oder andere Zwecke nutzen, es sei denn, der Lizenznehmer hat dies ausdrücklich verlangt.
  3. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass die Software Kontakt zum Server vom Lizenzgeber aufnimmt, um nach Updates zu suchen.
  4. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz sind online einzusehen:
    http://www.familybookcreator.de/de/menu-privacy-de

§ 4 Nutzungsbeschränkungen

  1. Der Lizenznehmer darf die Software nicht abändern, übersetzen oder abgeleitete Werke davon erstellen.
  2. Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Art und Weise versuchen, an den Quellcode zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet.
  3. Der Lizenznehmer darf die Verschlüsselungsroutinen, die in dieser Software verwendet werden, nicht umgehen.
  4. Der Lizenznehmer darf diese Software nicht verwenden, um Urheberrechte Dritter zu verletzen, indem er beispielsweise Daten, die er rechtmäßig von einem Informationsanbieter heruntergeladen hat, ohne Zustimmung des Informationsanbieters an Dritte weitergibt, vervielfältigt oder vergleichbare Handlungen vornimmt.

§ 5 Lizenzübertragung

  1.  Der Lizenznehmer darf die Nutzungsrechte an der Software oder den Lizenzdaten nicht an Dritte weitergeben, verschenken, vermieten oder anderweitig übertragen.
  2. Die Lizenzen sind nicht übertragbar; sie dürfen auch nicht verkauft werden.

§ 6 Rechtsinhaberschaft

  1. Die Software ist urheberrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und in anderen Ländern geschützt.
  2. Der Lizenzgeber ist und bleibt der Inhaber aller Titel und Rechte und des geistigen Eigentums sowie aller anderen Ansprüche an der Software. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders dargelegt, hat der Lizenznehmer keine Ansprüche am geistigen Eigentum, das dieser Software innewohnt.

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Lizenzgeber hat sich bemüht, sicherzustellen, dass die Software keine Hintertür-Programme oder sonstige Inhalte, welche dem Lizenznehmer absichtlich Schaden zufügen könnten, enthält.
  2. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software der Beschreibung in der Werbung, im Marketing oder anderen Dokumentationen über die Software, welche von uns, unseren Bediensteten, von uns Beauftragten oder von Dritten veröffentlicht wurde, entspricht.
  3. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software den handelsüblichen Bestimmungen entspricht und/oder für den jeweiligen Zweck, für den der Lizenznehmer diese einsetzt bzw. einsetzen möchte, geeignet ist, das sie der Voraussetzung, unter der der Lizenznehmer der Lizenzvereinbarung zugestimmt hat entspricht oder das sie in jedem Fall den individuellen Erwartungen bzw. Anforderungen des Lizenznehmers genügt.
  4. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software als solche frei von Defekten ist, das die Software im laufe des Betriebs  fehlerfrei arbeitet oder das es nicht zu Unterbrechungen oder Ausfallzeiten durch die Verwendung der Software kommen kann.

§ 8 Haftung

  1. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Software aufgrund der Vielzahl der möglichen Betriebssysteme und Hardware-Kombinationen niemals auf allen Systemkonfigurationen vollständig und problemlos funktionieren kann. Daher wird der Lizenzgeber Nachbesserungen in Form von regelmäßigen kostenfreien Updates liefern.
  2. Die Haftung des Lizenzgebers ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ebenfalls für Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden durch technisch bedingte Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen, die vom Lizenznehmer verursacht werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenzgeber, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, haftet der Lizenznehmer auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
  3. Das Vorstehende gilt nicht für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für den Fall der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
  4. Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die Computer trägt der Lizenznehmer, soweit dem Lizenzgeber nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner eigenen Verkehrssicherungspflichten vorzuwerfen ist. Dem Lizenznehmer obliegt daher die angemessene Sicherung seines eigenen Systems. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Daten.
  5. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf vorhersehbare und übliche Schäden beschränkt.

§ 9 Gerichtsstand und Rechtsgrundlage

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  2. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Hamburg, Deutschland für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

§ 10 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Stand: 13. April 2014